„Wieder“ Eröffnung Klublokal Hallein

Wir wollen unser Training mit der Jugend am 19. Mai starten. Dazu ist es wichtig die Bestimmungen einzuhalten. Ein Überblick soll es Euch erleichtern am Klubabend wieder teilzunehmen.

Spiel- und Trainingsmöglichkeiten jeweils von 17.00 Uhr bis 18.45 Uhr für Schüler und Jugendliche, und anschließend bis ca. 23.00 Uhr für alle.

Liebe Freunde des Sports Schach in Hallein,

der 19. Mai naht mit großen Schritten und alle freuen sich auf die kommende Öffnung im Sportbereich. Unter Einhaltung der ab 19. Mai gültigen COVID-19-Öffnungsverordnung der Bundesregierung, können ab nächsten Mittwoch indoor sowie outdoor wieder alle Sportarten (auch Kontaktsportarten) ausgeübt werden. Dreh- und Angelpunkt des Sicherheitskonzepts ist die Definition von Personen, von denen ein geringes epidemiologisches Risiko ausgeht. Hier wird von den 3-G gesprochen: „geimpft, getestet, genesen“.
Laufend aktualisierte Informationen, findet ihr auf unserer Website.

Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:
 Allgemeiner Sportbetrieb

Grundsätzlich gilt für das Betreten der Sportstätten bzw. die Ausübung der Sportarten:

  • 3-G: geimpft, getestet, genesen
    • Im Spitzensport gelten andere Regelungen --> hier müssen die SportlerInnen mind. alle 7 Tage ein negatives Testergebnis vorweisen
  • Schultests werden als offizielle Tests anerkannt. Kinder unter 10 Jahre benötigen keinen Nachweis.
  • 2 Meter Abstand, außer bei der Sportausübung selbst
  • FFP2-Maskenpflicht in den allgemeinen Bereichen der Sportstätte – beim Sport besteht keine Maskenpflicht!
  • Für Zusammenkünfte im Rahmen von Vereinen oder auf nicht öffentlichen Sportstätten muss ein dem Stand der Wissenschaft entsprechendes COVID-19-Präventionskonzept ausgearbeitet werden.
  • Indoor gilt eine 20m² Regelung pro Person. Outdoor sind Mannschafts- und sportartspezifische Gruppengrößen erlaubt. Natürlich gelten die Abstandsregeln!
  • Mehrere Gruppen können gleichzeitig auf einer Sportstätte trainieren, wenn es zu keiner Durchmischung der Gruppen kommt.
  • Contact Tracing: es müssen stets TeilnehmerI/nnenlisten geführt werden.

Indoor Sportbetrieb

  • Negativer Testnachweis als „Eintrittstests“
    • Selbsttest mit digitaler Lösung: 24h gültig
    • Antigentest: 48h gültig
    • PCR-Test: 72h gültig
  • Öffnungszeiten
    • 05:00-22:00 Uhr
  • Präventionskonzept
    • Erforderlich, hier findet Ihr eine Konzept.
  • COVID-19-Beauftragte/r
    • Gerhard Rosenlechner & Mathias Leitner
  • Abstand
    • 2m zur anderen Person
    • kurzfristige sportarttypische Unterschreitung erlaubt
    • 20m² pro Person
  • Maskenpflicht
    • Außer bei Sportausübung
  • Zusammenkünfte/Veranstaltungen
    • Training/Wettkampf in sportartüblicher Gruppengröße (ohne ZuschauerInnen)
    • Spitzensport: Ausnahme für Veranstaltungen (100 Personen indoor/200 outdoor)
  • Contact Tracing
    • Wenn Kontakt länger als 15 Minuten und nicht überwiegend im Freien
    • im Spitzensport immer notwendig

Weitere laufend aktualisierte Informationen, findet ihr auf unserer Website.